Gute Nachrichten aus ÖKV & ÖJGV: Sonderregelung für den Import von Jagdhunden erreicht!

Mit der Novelle der Veterinärbehördlichen Binnenmarktverordnung (BVO) von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) wurde jüngst das Mindestalter für die Einfuhr von Welpen nach Österreich auf 16 Wochen festgelegt. Das hätte die Ausbildung und Prägung unserer Jagdhunde in Österreich massiv erschwert und hat zu großer Unsicherheit geführt.

Nach intensiven gemeinsamen Bemühungen von ÖKV und ÖJGV und der besonderen Unterstützung der Nationalratsabgeordneten Johann Höfinger und Ing. Josef Hechenberger (beide ÖVP) ist es gelungen, für Jagdhunde eine Ausnahmeregelung zu erzielen.

ÖKV-Vorstandsmitglied und Münsterländerpräsident Mag. Philipp Ita freut sich, dass „mit vereinten Kräften ein wesentlicher Beitrag für das Jagdhundewesen in Österreich geleistet werden konnte!“

Abg. Johann Höfinger mit ÖKV-Vorstandsmitglied und Münsterländerpräsident Mag. Philipp Ita

So dürfen Jagdgebrauchshunde künftig weiterhin wie bisher mit 8 Wochen nach Österreich verbracht werden, es ist lediglich eine Bewilligung bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde einzuholen.

Abg. Höfinger: „Ich danke den Dachverbänden für die konstruktive Zusammenarbeit und bin überzeugt, mit dieser Ausnahmeregelung einen gangbaren Weg gefunden zu haben.“ Abg. Hechenberger: „Wir wollen gemeinsam gegen illegalen Welpenhandel und Qualzucht auftreten, aber die reguläre Welpeneinfuhr bei besonderen Gründen erleichtern!“

Hintergrund der Einfuhrregelung für Welpen ist, dass die Einfuhr von Welpen nach Österreich erst gestattet ist, wenn eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden kann. Da Welpen erst ab einem Alter von zwölf Wochen gegen Tollwut geimpft werden dürfen und weitere drei Wochen notwendig sind, um den Impfschutz auszubilden, dürfen Welpen erst ab einem Alter von 16 Wochen nach Österreich einreisen.

Details siehe: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faq/faq_BVO.html

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