Die Anlagenprüfungen (AP) werden 2021 nicht im Frühjahr abgehalten.
Vor dem Hintergrund der Maßnahmen der Bundesregierung und speziell der Einschränkung von Veranstaltungen 2021 hat das Präsidium des ÖKK folgendes beschlossen:
Die Anlagenprüfungen (AP) können 2021 nicht abgehalten werden.
Da die AP Grundvoraussetzung für die Zucht ist, und auch auf den Internationalen Prüfungen wie z.B. IKP und KS nachgewiesen werden muss, muss eine alternative Vorgangsweise angewendet werden.
Wer seinen Hund, aufgrund der Zuchtordnung des ÖKK, 2021 führen muss, hat die Möglichkeit, dies im Rahmen der Feld‐ und Wasserprüfung zu tun. Die dafür notwendigen Fächer werden von der FWP übernommen. Wer im Jahr 2021 trotzdem keine AP erreicht hat kann diese ausnahmsweise 2022 nachholen. Bei fallweiser Überschreitung der Altersgrenze (20 Monate) wird eine kulante Vorgangsweise gewählt. Die Prüfungsleiter werden angehalten im Einzelfall Überschreitungen zu tolerieren.
Im Menü „Termine“ findet sich eine an diese Gegebenheiten angepasste Terminplanung die alle Verschiebungen berückscihtigt.
Wir dürfen an dieser Stelle die Bitte unseres Prüfungsreferenten Karl Stöger Jun, der allen Mitgliedern immer für Auskünfte zur Verfügung steht, weitergeben. Er bittet, daß die Anmeldungen für die Herbstprüfungen wie schon im letzten Jahr erst mit Juni gemacht werden, bitte nicht davor.