Nennungen

zur Teilnahme an Prüfungen

Nennungen für die Prüfungen richten Sie bitte ausschließlich schriftlich, mittels vollständig ausgefülltem ÖJGV-Nennformular an unseren Prüfungsreferent

Karl Stöger Jun.

eMail: stoegerkarl@gmx.at

Karl Stöger Jun.

Achtung – sollte sich der obige link zur Seite des ÖJGV nicht öffnen lassen bitte die ÖJGV Seite direkt besuchen und dort im Downloadbereich das Formular auswählen.

Nennungen für internationale Prüfungen bitte ebenfalls an Karl Stöger zu senden. Nennformulare für z.B. IKP oder Dr. Kleemann Zuchtausleseprüfung sind in der Regel bei den veranstaltenden Klubs erhältlich bzw. auf deren Internetseiten herunterzuladen. Das kann sich von Jahr zu Jahr ändern, bitte um eventuelle kurze Anfrage im konkreten Fall.

Für regionale organisatorische Rückfragen stehen Ihnen, neben Karl Stöger Jun., auch die beiden Sekretäre Stv. gerne zur Verfügung, das sind:

In Oberösterreich

Michael Anzengruber
Sekretär-Stv.
eMail: m.anzengruber@aon.at

Daniel Samer

In der Steiermark

Daniel Samer
Sekretär-Stv.
eMail: daniel.samer@aon.at

Nennschluss ist sechs Wochen vor der jeweiligen Prüfung! Das Nenngeld (= Reugeld) ist sofort nach Erhalt der Prüfungsunterlagen/Zahlschein bzw. bis zu dem dort angegebenen Termin einzuzahlen.  Erst nach Einlangen des Nenngeldes auf dem Konto IBAN: AT31 3411 0000 0183 1296,  BIC: RZ00AT2L110 des Österreichischen Kurzhaarklubs bei der Raiffeisenbank Region Freistadt, ist die Nennung gültig.

Der Kurzhaarklub bzw. die Prüfungsleitung behalten sich vor, zu spät eingelangte Nennungen bzw. Nenngebühren nicht zu akzeptieren sowie kurzfristige Änderungen von Modalitäten zu Prüfungsnennungen und Prüfungsabwicklung vorzunehmen.

Unbedingt zu den Prüfungen mitzubringen sind:

Originalabstammungsnachweis, aktueller Impfpass, gültige Jagdkarte, Flinte, ausreichend Patronen, Zahlungsnachweis, Nenngebühr,  Schlepp- und Bringwild (Feder- und Haarwild, Fuchs bei VGP mit Mindestgewicht von 3,5 kg).

Hitzige Hündinnen sind zu Leistungsprüfungen nicht zugelassen und dürfen nicht in das Prüfungsgelände gebracht werden.

Für Schäden, die von Hunden verursacht werden, haften die Hundeführer.

Weitere Bedingungen
gemäß Prüfungsordnung des ÖJGV.
Diese kann bei Frau Ursula Mlack bestellt werden.

Nichtmitglieder können die Mitgliedschaft beim Österreichischen Kurzhaarklub vor der Prüfung erwerben (€ 51,– für Neumitglieder inkl. Einschreibgebühr).

Bei allen Einzahlungen/Überweisungen zu Gunsten des ÖKK unbedingt einen Verwendungszweck anführen (Mitgliedsnummer bei Zahlung Mitgliedsbeitrag, Prüfungsart/ Ort/Datum bei Zahlung Nenngebühr usw.)!

  • Zuchtschau
  • 40,-
  • keine Nennung erforderlich
    Nenngeldzahlung vor Ort
  • Zuchtankörung
  • 50,-
  • keine Nennung erforderlich
    Nenngeldzahlung vor Ort
  • Anlagenprüfung
  • 50,-
  • Nennschluss für die Anlagenprüfung (AP) ist sechs Wochen vor der jeweiligen Prüfung
  • Bringtreueprüfung
  • 35,-
  • Nennschluss für die Bringtreueprüfung (Btr) ist sechs Wochen vor der Prüfung
  • Schweißsonderprüfung
  • 100,-
  • Nennschluss für die Schweißsonderprüfung (SSP) ist sechs Wochen vor der Prüfung
  • Schweißergänzungsprüfung
  • 70,-
  • Nennschluss für die Schweißergänzungsprüfung (SEP) ist sechs Wochen vor der jeweiligen Prüfung
  • Feld- und Wasserprüfung
  • 65,-
  • Nennschluss für die Feld- und Wasserprüfung (FWP) ist sechs Wochen vor der jeweiligen Prüfung
  • Vollgebrauchsprüfung (VGP)
  • 100,-
  • Nennschluss für die Vollgebrauchsprüfung (VGP) ist sechs Wochen vor der jeweiligen Prüfung
  • VGP mit Zusatzarbeit
  • 140,-
  • Nennschluss für die Vollgebrauchsprüfung mit Zusatzarbeit ist sechs Wochen vor der Prüfung
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