Nennschluss ist 4 Wochen vor der jeweiligen Prüfung!
Dass Nenngeld (=Reugeld) ist auf folgende Konto: IBAN AT31 3411 0000 0183 1296, BIC: RZ00AT2L110 des Österreichischen Kurzhaarklubs einzuzahlen. Die Zahlungsbestätigung ist mit der Prüfungsnennung mitzusenden.
Der Kurzhaarklub behält sich vor, Prüfungsnennungen ohne Zahlungsbestätigung sowie zu spät eingelangte nicht zu akzeptieren, sowie kurzfristige Änderungen von Modalitäten zu Prüfungsnennungen und -abwicklung vorzunehmen.
Unbedingt zu den Prüfungen mitzubringen sind:
Originalabstammungsnachweis, aktueller Impfpass, gültige Jagdkarte, Flinte, ausreichend Patronen, Zahlungsnachweis, Nenngebühr, Schlepp- und Bringwild (Feder- und Haarwild, Fuchs bei VGP mit Mindestgewicht von 3,5 kg).
Hitzige Hündinnen sind zu Leistungsprüfungen nicht zugelassen und dürfen nicht in das Prüfungsgelände gebracht werden.
Für Schäden, die von Hunden verursacht werden, haften die Hundeführer.