WICHTIGE INFORMATION ZUM NÖ-HUNDEHALTEGESETZ – Jagdhunde ausgenommen!
Liebe Mitglieder des ÖKK,
aufgrund vieler Anfragen möchten wir alle Mitglieder darüber informieren, dass ein Merkblatt zu den Ausnahmen für Jagdhunde gemäß § 7 NÖ Hundehaltegesetz verfügbar ist. Dieses Merkblatt enthält wichtige Informationen über die Meldebestimmungen und den Sachkundenachweis für Jagdhunde.
Zusammenfassung des Inhalts:
- Jagdhunde, die ausgebildet werden oder wurden und von Jägern als solche verwendet werden, sind von der Meldepflicht, dem Sachkundenachweis und dem Versicherungsnachweis befreit.
- Die Ausbildung als Jagdhund muss nachgewiesen werden, um von den Ausnahmen profitieren zu können.
- Die Hundeabgabe bleibt davon unberührt, mit Ausnahme von Jagdhunden von beeideten Jagdaufsichtsorganen.
Das vollständige Merkblatt steht Ihnen als PDF zum Download zur Verfügung. Klicken Sie auf den untenstehenden Link, um das Dokument herunterzuladen und alle Details zu erfahren.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr ÖKK-Team
Michael Göls, 17. September 2024