Neue EU-Tierschutzregeln für Hunde – Was bedeutet das für Österreichs Jagdhundehalter?
Am 19. Juni 2025 hat das Europäische Parlament einen bedeutenden Schritt im Bereich des Tierschutzes gesetzt: Es stimmte für neue Vorschriften zur Verbesserung des Wohlergehens und der Rückverfolgbarkeit von Katzen und Hunden. Ziel ist es, den illegalen Handel mit Tieren einzudämmen und die Haltungsbedingungen europaweit zu verbessern.
Was ist geplant?
Kernstück der neuen Regelung ist die verpflichtende Identifikation und
Registrierung von Hunden und Katzen in allen EU-Mitgliedsstaaten. Damit soll
sichergestellt werden, dass Herkunft und Haltung der Tiere nachvollziehbar sind –
ein wichtiger Schritt gegen unseriöse Zuchtpraktiken und Tierleid.
Auswirkungen auf Österreichs Jagdhundewesen
Für uns als Jagdhundehalter – insbesondere im Bereich der Drückjagd mit
Gruppenhaltung – ist diese Entwicklung mit gemischten Gefühlen zu betrachten.
Einerseits begrüßen wir die Bemühungen um mehr Transparenz und Tierschutz.
Andererseits besteht die Gefahr, dass gut etablierte, nicht-kommerzielle
Haltungsformen durch übermäßige Bürokratie erschwert werden.
Die EU-Kommission betont zwar, dass sich die Vorschriften primär auf den
kommerziellen Handel beziehen. Dennoch ist Wachsamkeit geboten, damit
traditionelle jagdliche Hundehaltung nicht unter Generalverdacht gerät.
Österreichische Rechtslage: Bereits gut aufgestellt.
In Österreich ist die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden bereits seit
Jahren gesetzlich geregelt (§ 24a Tierschutzgesetz). Auch die Haltung von Hunden in
Gruppen – etwa in Zwingeranlagen – ist im Tierschutzgesetz berücksichtigt und
erlaubt, sofern die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen erfüllt sind.
Unser Zuchtwesen im ÖKK geht in der Praxis mit den Themen Herkunft, Kontrolle
und Gesundheit der Hunde weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen
hinaus.
Was bleibt zu tun?
Für uns als Klub und Gemeinschaft engagierter Jagdhundeführer heißt das: Wir
müssen informiert bleiben, unsere Stimme in der politischen Diskussion erheben
und sicherstellen, dass die Besonderheiten der jagdlichen Hundehaltung auch auf
EU-Ebene verstanden und berücksichtigt werden.
Ein wichtiger Punkt bleibt dabei offen: Das präventive Kupieren von Ruten bei
Arbeitshunden ist in Österreich derzeit nicht erlaubt – im Gegensatz zu vielen
anderen EU-Ländern. Es bleibt daher ein zentrales Anliegen, sich weiterhin für eine
sachliche und praxisnahe Regelung einzusetzen, die den Bedürfnissen von
Arbeitshunden gerecht wird.
Fazit
Die neuen EU-Regeln sind ein Schritt in die richtige Richtung – aber sie müssen mit
Augenmaß umgesetzt werden. Österreich ist im Bereich Tierschutz bereits gut
aufgestellt. Nun gilt es, die Balance zwischen Schutz und Praxisnähe zu wahren.