Ab sofort muss jeder nach Österreich eingeführte Hund, der in das ÖHZB eingetragen werden soll, ein Export Pedigree vorweisen.
Sollten Sie einen DK Welpen aus dem Ausland importieren bzw. in das Ausland exportieren so benötigen Sie dafür ein „Export Pedigree.“ Dies ist vom Züchter beim jeweiligen Kynologenverband (in Österreich = ÖKV, in Deutschland = VDH,…) zu beantragen.
siehe nachstehende Info des ÖKV
Leider sind die Juristen der FCI zum Schluss gekommen, dass die bisher in Österreich geübte Praxis, aus EU Ländern kein Export Pedigree zu verlangen, nicht dem Artikel 8 (9) der FCI Geschäftsordnung entspricht:
Auszug aus der FCI- Geschäftsordnung Artikel 8 (9)
Wird ein Hund ins Ausland verkauft, muss der nationale Hundeverband eine beglaubigte, in einer der vier offiziellen Sprachen der FCI abgefasste Export-Ahnentafel ausstellen.
Es ist jedoch untersagt, eine Export-Ahnentafel für einen Hund auszustellen, der nicht durch eine Tätowierung oder einen Chip identifiziert ist.
Ein im Anhang zu einem Zuchtbuch eingetragener Hund kann für den Export eine Eintragungsbescheinigung zwecks Neueintragung in einen anderen Anhang zu einem Zuchtbuch erhalten.