Nennungen

zur Teilnahme an Prüfungen

Nennungen inkl. Zahlungsbestätigung der Nenngebühr für die Prüfungen richten Sie bitte ausschließlich an die E-Mailadresse (oekk-pruefungsreferat@gmx.at), mittels vollständig leserlich ausgefülltem, unterschriebenen ÖJGV-Nennformular. Mit dem Nennformular ist die Zahlungsbestätigung über die Einzahlung der Nenngebühr mitzusenden, Nennungen ohne Zahlungsbestätigung werden nicht berücksichtigt!
Nennungen zu FWP und VGP sind ab 1 Juni möglich.

Karl Stöger Jun.

eMail:oekk-pruefungsreferat@gmx.at

Karl Stöger Jun.

Achtung – sollte sich der obige link zur Seite des ÖJGV nicht öffnen lassen bitte die ÖJGV Seite direkt besuchen und dort im Downloadbereich das Formular auswählen.

Hinweis: auf den Nennformularen des ÖJGV ist die Mitgliedsnummer zum Landesjagdverband einzutragen, nicht die Jagdkartennummer!

Nennungen für internationale Prüfungen bitte ebenfalls an Karl Stöger zu senden. Nennformulare für z.B. IKP oder Dr. Kleemann Zuchtausleseprüfung sind in der Regel bei den veranstaltenden Klubs erhältlich bzw. auf deren Internetseiten herunterzuladen. Das kann sich von Jahr zu Jahr ändern, bitte um eventuelle kurze Anfrage im konkreten Fall.

Für regionale organisatorische Rückfragen stehen Ihnen, neben Karl Stöger Jun., auch die beiden Sekretäre Stv. gerne zur Verfügung, das sind:

In Oberösterreich

Michael Anzengruber
Sekretär-Stv.
eMail: m.anzengruber@inext.at

Daniel Samer

In der Steiermark

Daniel Samer
Sekretär-Stv.
eMail: daniel.samer@aon.at

Nennschluss ist 4 Wochen vor der jeweiligen Prüfung!

Dass Nenngeld (=Reugeld) ist auf folgende Konto: IBAN AT31 3411 0000 0183 1296, BIC: RZ00AT2L110 des Österreichischen Kurzhaarklubs einzuzahlen. Die Zahlungsbestätigung ist mit der Prüfungsnennung mitzusenden.

Der Kurzhaarklub behält sich vor, Prüfungsnennungen ohne Zahlungsbestätigung sowie zu spät eingelangte nicht zu akzeptieren, sowie kurzfristige Änderungen von Modalitäten zu Prüfungsnennungen und -abwicklung vorzunehmen.

Unbedingt zu den Prüfungen mitzubringen sind:

Originalabstammungsnachweis, aktueller Impfpass, gültige Jagdkarte, Flinte, ausreichend Patronen, Zahlungsnachweis, Nenngebühr,  Schlepp- und Bringwild (Feder- und Haarwild, Fuchs bei VGP mit Mindestgewicht von 3,5 kg).

Hitzige Hündinnen sind zu Leistungsprüfungen nicht zugelassen und dürfen nicht in das Prüfungsgelände gebracht werden.

Für Schäden, die von Hunden verursacht werden, haften die Hundeführer.

Weitere Bedingungen
gemäß Prüfungsordnung des ÖJGV.
Diese kann bei Frau Ursula Mlack bestellt werden.

Nichtmitglieder können die Mitgliedschaft beim Österreichischen Kurzhaarklub vor der Prüfung erwerben (€ 51,– für Neumitglieder inkl. Einschreibgebühr).

Bei allen Einzahlungen/Überweisungen zu Gunsten des ÖKK unbedingt einen Verwendungszweck anführen (Mitgliedsnummer bei Zahlung Mitgliedsbeitrag, Prüfungsart/ Ort/Datum bei Zahlung Nenngebühr usw.)!

  • Zuchtschau
  • 40,-
  • Nennschluss für die Zuchtschau ist 2 Wochen vor Termin
    Nenngeldzahlung vor Ort
  • Zuchtankörung
  • 50,-
  • Nennschluss für die Zuchtankörung ist 2 Wochen vor Termin
    Nenngeldzahlung vor Ort
  • Anlagenprüfung
  • 50,-
  • Nennschluss für die Anlagenprüfung (AP) ist vier Wochen vor der Prüfung
  • Bringtreueprüfung
  • 35,-
  • Nennschluss für die Bringtreueprüfung (Btr) ist vier Wochen vor der Prüfung
    Nenngeldzahlung vor Ort
  • Schweißsonderprüfung
  • 100,-
  • Nennschluss für die Schweißsonderprüfung (SSP) ist vier Wochen vor der Prüfung
    Nenngeldzahlung vor Ort
  • Schweißergänzungsprüfung
  • 70,-
  • Nennschluss für die Schweißergänzungsprüfung (SEP) ist vier Wochen vor der jeweiligen Prüfung
    Nenngeldzahlung vor Ort
  • Feld- und Wasserprüfung
  • 70,-
  • Nennschluss für die Feld- und Wasserprüfung (FWP) ist vier Wochen vor der jeweiligen Prüfung
  • Vollgebrauchsprüfung (VGP)
  • 100,-
  • Nennschluss für die Vollgebrauchsprüfung (VGP) ist vier Wochen vor der jeweiligen Prüfung
  • VGP mit Zusatzarbeit
  • 140,-
  • Nennschluss für die Vollgebrauchsprüfung mit Zusatzarbeit ist vier Wochen vor der Prüfung
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